Energiepass Pflicht für Häuser
Für wen und ab wann?
Es gab zumindest in der Übergangsphase zeitliche Unterschiede in der Energiepass-Pflicht.
Manche Gebäudetypen konnten sich mit der Erstellung von
Energiepass / Energieausweis länger Zeit lassen. Diese Fristen sind
jedoch inzwischen weitgehend abgelaufen.
Bei der Errichtung bzw. der Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes
ist ein Energiepass / Energieausweis auszustellen. Ebenso, wenn man
Häuser verkaufen oder vermieten möchte. In diesem Fall wird noch
unterschieden:
- Alle Wohngebäude benötigen gegenüber Mietern oder
Kaufinteressenten inzwischen einen Energieausweis
- Auch für Nicht-Wohngebäude gilt die Energiepass-Pflicht seit dem 1.Juli 2009
Einige Häuser sind jedoch von der Energiepass-Pflicht ausgenommen. Dazu gehören vor
allem kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche und denkmalgeschützte Häuser.
Interessant: Neben Zelthallen und ähnlichen temporären Gebäuden ist
ein Ausweis nicht nötig bzw. es gibt spezielle Sonderregelungen für nicht
dauerhaft beheizte Gebäude (Ferien-Häuser und Sonderfälle wie Ställe).
Unabhängig von dieser Pflicht können bei der aktuellen Entwicklung der Energiepreise mit
einem Energieausweis frühzeitig Einsparpotenziale zur
Reduzierung der laufenden Energie-Kosten erkannt
werden.
Weitere Infos zum Energieausweis finden Sie beispielsweise auf
den Themenseiten der Dena:
http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis.html?up=1&cHash=9c4269a35f

Eine Energiepass-Pflicht gilt prinzipiell nicht nur für private
Häuser,
sondern auch für gewerblich genutzte Bürohäuser. Damit wird für
Käufer und Mieter ein standardisierter Vergleich der Energie-Bilanz
und zukünftiger Kosten mehrerer Häuser erleichtert.