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Energiepass Pflicht für Häuser

Für wen und ab wann? 

Es gab zumindest in der Übergangsphase zeitliche Unterschiede in der Energiepass-Pflicht. Manche Gebäudetypen konnten sich mit der Erstellung von  Energiepass / Energieausweis länger Zeit lassen. Diese Fristen sind jedoch inzwischen weitgehend abgelaufen.

Bei der Errichtung bzw. der Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist ein Energiepass / Energieausweis auszustellen. Ebenso, wenn man Häuser verkaufen oder vermieten möchte. In diesem Fall wird noch unterschieden:
  
  • Alle  Wohngebäude benötigen gegenüber Mietern oder Kaufinteressenten inzwischen einen Energieausweis
  • Auch für Nicht-Wohngebäude gilt die Energiepass-Pflicht seit dem 1.Juli 2009

Einige Häuser sind jedoch von der Energiepass-Pflicht ausgenommen. Dazu gehören vor allem kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche und denkmalgeschützte Häuser.

Interessant: Neben Zelthallen und ähnlichen temporären Gebäuden ist ein Ausweis nicht nötig bzw. es gibt spezielle Sonderregelungen für nicht dauerhaft beheizte Gebäude (Ferien-Häuser und Sonderfälle wie Ställe).

Unabhängig von dieser Pflicht können bei der aktuellen Entwicklung der Energiepreise mit einem Energieausweis frühzeitig Einsparpotenziale zur Reduzierung der laufenden Energie-Kosten erkannt werden.

Weitere Infos zum Energieausweis finden Sie beispielsweise auf den Themenseiten der Dena:

http://www.zukunft-haus.info/de/planer-handwerker/energieausweis.html?up=1&cHash=9c4269a35f

 

 


Eine Energiepass-Pflicht gilt prinzipiell nicht nur für private Häuser, sondern auch für gewerblich genutzte Bürohäuser. Damit wird für Käufer und Mieter ein standardisierter Vergleich der Energie-Bilanz und zukünftiger Kosten mehrerer Häuser erleichtert. 






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