Zwei Begriffe, die auf das Gleiche zielen. Der Energiepass / Energieausweis für Häuser soll zeigen, wie viel Energie genau ein Haus verbraucht. Mit dem Energieausweis müssen Besitzer von Wohngebäuden Mietern oder Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude ist der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 ebenfalls Pflicht.
Der Ausweis ist damit zwar im Bezug auf die steigenden Energiepreise auch ein Instrument zur zukünftigen Kosten-Eindämmung. Der Haus-Eigentümer muss ihn aber vor allem bei einem Verkauf oder bei der Vermietung eines Wohngebäudes vorlegen.
Wer sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung kauft, konnte bisher nur erahnen, was zukünftig an Nebenkosten für ihn anfällt. Zum 1. Oktober 2007 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Darin wird übrigens statt dem umgangssprachlich gebräuchlichen "Energiepass" der rechtlich formale Begriff "Energieausweis" verwendet.
Damit wird eine Richtlinie der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Ziele sind Kostentransparenz und umfassende Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Steigerung der Energieeffizienz für Häuser. Energieberater sollen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Energiepass / Energieausweis auch konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der Energie-Effizienz der Häuser geben.
Prinzipiell benötigt ihn:
Für welche Häuser ist der Energiepass Pflicht?
Wovon hängen die Kosten für den Energiepass ab?
Tipps zur Energiepass-Berechnung
Die Energiepass-Pflicht gilt nicht nur für private Häuser, sondern auch für gewerblich genutzte Gebäude. Ein Energiepass Kosten-Vergleich der Anbieter-Preise für die Ausstellung von Energiepass / Energieausweis lohnt sich.
Genauso wie eine Prüfung von Möglichkeiten zur Förderung von Energiesparmaßnahmen.
Nicht zu vergessen, die Do-it-yourself Optionen zum schnellen Energie- bzw. Kosten sparen:
Preis-Vergleich Infos: Energie-Anbieter